Dolus eventualis

Dolus eventualis
Do|lus even|tu|a|lis, der; - - [↑eventuell] (Rechtsspr.): bedingter Vorsatz, bewusstes In-Kauf-Nehmen der Nebenfolgen einer Tat.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Dolus eventualis — Der Eventualvorsatz (lat. dolus eventualis, auch Eventualdolus oder bedingter Vorsatz) ist ein juristischer Fachbegriff, der vor allem im Strafrecht gebraucht wird. Der Begriff ist notwendig, weil nur vorsätzliche, also gewollte Handlungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Dolus eventualis — Do|lus even|tu|a|lis, der; (Rechtssprache Inkaufnahme einer Folge) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Dolus antecedens — Ein Vorsatz ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen. Der Begriff wird unter anderem in der Rechtslehre (auch dolus), in der Psychologie (auch Vornahme oder Implementierungsintention) und in der katholischen Beichte ( guter Vorsatz )… …   Deutsch Wikipedia

  • Dolus subsequens — Ein Vorsatz ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen. Der Begriff wird unter anderem in der Rechtslehre (auch dolus), in der Psychologie (auch Vornahme oder Implementierungsintention) und in der katholischen Beichte ( guter Vorsatz )… …   Deutsch Wikipedia

  • Dolus — Do|lus 〈m.; ; unz.; geh.〉 1. Arglist, auf Täuschung gerichteter Wille 2. Vorsatz ● Dolus eventualis bedingter Vorsatz [<lat. dolus „List, Täuschung“ + neulat. eventualis „etwaig, bedingt“] * * * Dolus   [lateinisch] der, , 1) Strafrecht: der… …   Universal-Lexikon

  • Dolus — Do|lus 〈m.; Gen.: ; Pl.: unz.; geh.〉 1. Arglist, auf Täuschung gerichteter Wille 2. Vorsatz; Dolus eventualis bedingter Vorsatz [Etym.: <lat. dolus »List, Täuschung«; lat. eventualis »etwaig, bedingt«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Dolus — Do|lus der; <aus lat. dolus »Betrug, List, Täuschung«> Arglist, böser Vorsatz (Rechtsw.); dolus directus [di rɛk...] : Vorsatz im vollen Bewusstsein der Folgen einer Tat u. ihrer strafrechtlich erfassten Verwerflichkeit; dolus eventualis… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Dolus — ⇡ Vorsatz; Dolus Eventualis: Bedingter Vorsatz …   Lexikon der Economics

  • Dolus — (lat., widerrechtlicher Wille, Malice im engl. Recht), das wissentlich rechtswidrige Handeln, kommt im Zivil wie im Strafrecht in Betracht. Im heutigen Strafrecht ist der römisch rechtliche Ausdruck D. durch den Begriff »Vorsatz« verdrängt. Einer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dolus — (lat.), diejenige Richtung des Willens, vermöge deren Jemand eine Rechtsverletzung mit dem Bewußtsein der Rechtswidrigkeit derselben begeht. Durch diese positive Richtung auf die Rechtsverletzung unterscheidet sich der D. von der Culpa (s.d.),… …   Pierer's Universal-Lexikon

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